Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares Ereignis, das infolge eines äußeren Ereignisses eintritt, bei dem einer natürlichen Person unfreiwillig ein Körperschaden (bis zum Tod) (Personenschaden) oder ein Sachschaden (Schaden) zugefügt wird. [1] Stürze, Verkehrsunfälle, Pannen im Haushalt, Sportunfälle und Verbrennungen sowie Stichverletzungen (hauptsächlich Messer- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle sind die häufigsten Unfälle mit körperlichen Verletzungen. Die häufigste Unfallursache sind menschliche Fehler oder schlechtes Benehmen. Maschinenunfälle, Bauunfälle (differenziert in Hoch- und Tiefbauunfälle), Bergwerksunfälle, Bergunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Elektrounfälle (Stromunfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (zB beim Tauchen) und Strahlenunfälle sind alles Beispiele für Unfälle, die zu körperlichen Verletzungen führen.
Während das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine Sachversicherung definiert, definiert § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG einen Unfall im Rahmen der (Personen-)Unfallversicherung wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person ein Ereignis das plötzlich von außen auf deinen Körper einwirkt, erleidet unfreiwillig gesundheitliche Schäden.”
Der Begriff „Unfall“ wird von Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Rahmen der Sachversicherung definiert. Auch bei den Formeln gibt es Unterschiede, die zu unterschiedlichem Versicherungsschutz führen können. Es ist schwierig, zwischen kleinen Pannen und schweren Verletzungen zu unterscheiden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft definiert einen Unfall auch dann, wenn ein Gelenk ausgerenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln durch stärkere Belastung der Gliedmaßen oder der Wirbelsäule gezogen oder zerrissen werden. Im Gegensatz zur Krankheit hat das Ereignis, das bei einem Unfall den Körper schädigt, nur begrenzte Auswirkungen. Liegt kein Personenschaden vor, wird auch der Begriff „Unfall“ verwendet. Ein Gegenstand kann bei einem Unfall nicht verletzt werden, aber er kann bei einem Schaden beschädigt werden.
Ein Unfall wird durch eine Ursache wie höhere Gewalt, technisches Versagen oder menschliches Versagen verursacht. Ein Unfall liegt nach den Musterbedingungen der privaten Unfallversicherung [2] vor, wenn der Versicherte durch einen von außen auf den Körper einwirkenden Vorfall unfreiwillig gesundheitliche Schäden erleidet (Unfallereignis). Damit werden Umstände weitgehend beseitigt, in denen laut Rechtsprechung die eigenen Bewegungen des Versicherten schadensverursachend sind (z. B. erhöhte körperliche Anstrengung bei sportlicher Betätigung).
Ziel der Unfallforschung ist es, den Unfallverlauf und die Unfallursache nachzuvollziehen. Hieraus sollen neben versicherungsrechtlichen Besonderheiten auch Informationen gewonnen werden, die zur Bildung von Regeln und Maßnahmen zur Unfallverhütung herangezogen werden können. Die medizinische Behandlung ist auf die Unfallchirurgie und das Unfallkrankenhaus spezialisiert, die rechtliche und finanzielle Abwicklung auf die Unfallversicherung.
Ein Versäumnis (z. B. einen vereisten Bürgersteig nicht räumen) erhöht die Unfallwahrscheinlichkeit (Unfallquote). Eine Unterlassung kann jedoch nicht für den Unfall verantwortlich gemacht werden, da ein Passant auch dann verletzt worden sein kann, wenn der Verkehrssicherheitsbeauftragte den Winterdienst vorschriftsmäßig durchgeführt hat (siehe Kausalität ).