Gesundheit! ist ein Gesundheits-Beratungsmagazin des Bayerischen Rundfunks, das dienstags um 19:00 Uhr im BR-Fernsehen ausgestrahlt wird. und wird im Nachtprogramm und am Samstagnachmittag wiederholt.
Das Programm umfasst medizinische Geschichten, die in Arztpraxen und Krankenhäusern gedreht wurden, sowie Interviews mit Fachärzten. Dabei handelt es sich oft um Hauskuren sowie um alltägliche häusliche Aktivitäten. Der Bayerische Rundfunk (BR; „Bayerischer Rundfunk“) ist ein öffentlich-rechtlicher Hörfunk- und Fernsehsender mit Sitz in München, der Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Dem ARD-Konsortium der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland gehört der BR als Mitgliedsorganisation an.
1922 wurde der Bayerische Rundfunk in München als Deutsche Stunde in Bayern gegründet. Am 30. März 1924 strahlte sie ihr Eröffnungsprogramm aus. Zeitankündigungen, Nachrichten, Wetter- und Börsendaten und Musik dominierten die frühesten Sendungen. Hörspiele, Konzerte, Frauensendungen, Sprachkurse, Schach, Oper, Radio, Nachrichten sowie katholische und evangelische Morgengottesdienste wurden in das Programm aufgenommen. Richard Riemerschmid entwarf 1929 das neue Atelier. [2]
Von 1934 bis 1945 wurde das Emblem “Reichssender München” verwendet.
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1931 änderte die Deutsche Stunde in Bayern ihren Namen in Bayerischer Rundfunk. Der Sender wurde 1933, kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda übernommen. [3] Nach dem Sieg der Alliierten über Nazi-Deutschland wurde der Sender von der amerikanischen Militärbesatzungsbehörde übernommen. Es wurde als Radio München bekannt und strahlte Live-Nachrichten von den Nürnberger Prozessen sowie Sendungen wie “Nie wieder Krieg” aus. [4]
1949 änderte Radio München seinen Namen in Bayerischer Rundfunk[1] und startete im selben Jahr den ersten UKW-Sender in Europa. Nürnberg erhielt Anfang der 1950er Jahre einen Bahnhof. [4] Die ersten Fernsehübertragungen erfolgten 1954. [5] Das Bayerische Rundfunkgesetz wurde 1948 eingeführt[4] und 1993 an die sich ändernden medialen und politischen Rahmenbedingungen angepasst. Seine Tätigkeit wird durch einen Rechtsrahmen geregelt, der die Betriebsrichtlinien des Rundfunkveranstalters sowie die Struktur seiner internen Organisation festlegt.
Der Rundfunkstaatsvertrag, ein multilateraler Vertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der das Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk im dualen Rundfunksystem regelt und grundlegende Regelungen insbesondere zur Finanzierung enthält, ergänzt das Rundfunkgesetz. Ebenso wichtig für die Aktivitäten des Bayerischen Rundfunks ist das ARD-Konsortium, zu dem neben der Deutschen Welle neun weitere Landesrundfunkanstalten gehören. Der Rundfunkdienst wird auch durch geltende europäische Rechtsgrundlagen und das Mediendienste-Übereinkommen unterstützt, die Anforderungen an den Online-Betrieb des Bayerischen Rundfunks beinhalten. Kommerzielle Aktivitäten, einschließlich des eingeschränkten Verkaufs von kommerzieller Werbezeit im Fernsehen, tragen zum Erhalt von BR bei; dennoch sind die Lizenzzahlungen für Zuschauer und Hörer die Haupteinnahmequelle. Jede Familie in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen.
[6] Die Gebühren werden von ARD, ZDF und dem Beitragsservice des Deutschlandradios erhoben. 85,3 Prozent der Einnahmen von BR stammten 2012 aus Lizenzzahlungen für Zuschauer und Hörer, 12,6 Prozent aus anderen Quellen wie Produktlizenzen und Investitionen und 2,1 Prozent aus dem Verkauf von Werbezeiten. 48,5 Prozent entfielen auf Programmproduktionsausgaben, 25,1 Prozent auf Mitarbeiter und 26,4 Prozent auf sonstige Betriebsausgaben und Fixkosten.