Julia Richter Eltern

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Der Europäische Gerichtshof wird ab Montag eine zweitägige Anhörung zu einem von Polen und Ungarn eingereichten Fall gegen eine im vergangenen Jahr erlassene EU-Verordnung abhalten, die Geldstrafen für Rechtsstaatsverstöße vorsieht. Der EuGH sollte die Vorschrift nach Ansicht der beiden Mitgliedstaaten für nichtig erklären. Sie behaupten, dass die Regel das Bestrafungsverfahren des EU-Vertrags umgehe, das vorschreibt, dass der Entzug des Stimmrechts gegen einen Mitgliedstaat nur von den anderen EU-Mitgliedern einstimmig genehmigt werden kann.

Letzte Woche entschied das polnische Verfassungsgericht, dass nationales Verfassungsrecht Vorrang vor europäischem Recht hat, und das Urteil und seine möglichen Auswirkungen wurden in den Medien breit diskutiert. Liberale polnische Abgeordnete sehen das Urteil laut Sa-FAZ (Reinhard Veser / Thomas Gutschker) als ersten Schritt in Richtung eines “Polexit”. Die EU-Kommission hat erklärt, sie werde nicht zögern, “ihre Befugnisse aus den Verträgen in Anspruch zu nehmen, um die konsequente Umsetzung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten”, so der Hbl (Moritz Koch).

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Allerdings ist unklar, was die EU-Kommission vorhat. Das Europäische Parlament fordert die Umsetzung des im Januar in Kraft getretenen finanziellen Sanktionsmechanismus, der es Polen erlaubt, Subventionen einzustellen. Um dies zu erzwingen, wird das bisher angedrohte Verfahren gegen die Kommission wegen Untätigkeit beschleunigt. Im Verfassungsblog erklärt der Rechtswissenschaftler Alexander Thiele, warum sich diejenigen irren, die das Urteil mit der EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergleichen. Ungeachtet der Position des BVerfG lehnt es die institutionelle Ordnung der EU nicht ab, sondern will diese in ihrer Machtteilungsform gestärkt sehen.

Die EU sollte Polen, so Nikolas Busse (Sa-FAZ), nicht nachgeben, da es nur als Rechtsgemeinschaft eine Zukunft hat. Wenn Polens Rechtsstaat zusammenbricht, ist eine der wichtigsten Grundlagen für das Zusammenleben im Binnenmarkt und im EU-Rechtsraum gefährdet: die Gewissheit, dass EU-Bürger (und Unternehmen) überall die gleichen Rechte haben und auf ihre Rechte vertrauen können wird von den örtlichen Gerichten geschützt. Bußgelder bei Verkehrsverstößen: Der Bundesrat hat laut spiegel.de (Martin Wittler) am vergangenen Freitag einen neuen Sanktionskatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verabschiedet.

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Da die im Jahr 2020 genehmigte Version aufgrund eines formalen Fehlers ungültig war, war eine neue Regelung erforderlich. Der neue Katalog ist konservativer als die erfolglose Verordnung aus dem letzten Jahr. Viele deutsche Unternehmen sind nicht auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz vorbereitet, die bis Dezember vom Bundestag in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dies hat nun eine gemeinsame Untersuchung der Schweizerischen Fachhochschule Graubünden und der Unternehmensberatung EQS Group gezeigt, wie Mo-taz (Svenja Bergt) berichtet. Demnach hat erst jedes siebte Unternehmen in Deutschland bereits alle neuen Hinweisgeberschutz-Anforderungen umgesetzt.

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