Tausende Menschen protestieren für die Umwelt und das Fahrrad.
Klimajugend demonstrierten am Freitagnachmittag in mehreren Schweizer Städten zur Unterstützung der Anti-Global-Erwärmungs-Gesetze. In Zürich findet nun das Velodemo “Critical Mass” statt. Autofahrer in Zürich werden vor Beginn des Wochenendes viel mehr Toleranz brauchen als sie es derzeit haben. Denn heute gibt es zwei Proteste in der Stadt.
Am Nachmittag ging es mit den Klimajugendlichen los. Tausende Menschen gingen in der ganzen Schweiz auf die Straße, nicht nur in Zürich. Klimagerechtigkeit wurde gefordert. Auf einem Plakat stand: “Der Planet brodelt vor Wut.” «Climate Killer No. 1 – Meat and Milk», «Stop the Exploitation» und «The Planet is Burning» sind unter anderem.
Der Weg der Demonstranten führte sie von der Polyterrasse über den Hirschengraben zum Bürkliplatz. Gegen 18 Uhr war der Protest beendet. Seit 18.45 Uhr rollen die Critical Mass Bikes vom Bürkliplatz durch die Stadt. Sie möchten die Straße nicht verstopfen; Stattdessen möchten Sie, dass Sie von jemandem begleitet werden. Doch wie ein Leserreporter dem Blick sagt, zieht die Demonstration so viele Menschen an, dass der Platz nicht ausreicht. “Jeder steht dem anderen auf den Zehenspitzen.”
Mit Einschränkungen sei zu rechnen gewesen, teilte die Stadtpolizei Zürich auf Twitter mit. Nutzen Sie wenn möglich die öffentlichen Verkehrsmittel. (jmh / SDA / jmh / jmh / jmh / jm
Im Mai 2020 fand in Zürich trotz des Veranstaltungsverbots der Covid-Verordnung eine Velo-Demo statt. Das Bezirksgericht Zürich hat nun zwei weitere Teilnehmer verurteilt. Die Zürcher SP-Politikerin Simone Brander war zuvor als Zeugin vor Gericht geladen worden.
Zwei weitere Teilnehmer einer Veloaktion in Zürich im Mai 2020 wurden vom Bezirksgericht Zürich verurteilt. Laut Gericht war die Tätigkeit, für die die Zürcher SP-Politikerin Simone Brander verurteilt wurde, damals nach der Covid-Verordnung untersagt.
Velodemo Zürich Heute
Silas Hobi, der Generaldirektor der Gruppe “Umverkehr”, stand ebenso vor Gericht wie ein 32-jähriger Lokführer und Fahrradaktivist. Beide behaupteten vergeblich, die 5-Personen-Grenze und die damals geltenden Abstandsbeschränkungen eingehalten zu haben. Daraufhin beantragten sie Freisprüche.
Die Aktivität war auch kein Protest, da im Vorfeld keine öffentlichen Erklärungen abgegeben wurden. Die beiden Männer, die ohne Anwalt vor Gericht kamen, forderten Freisprüche.
Bei Velo-Demo lag der Fokus auf Gesundheitsthemen.
Das Gericht verhängte eine bedingte Strafe von zehn Tagessätzen zu je 100 Franken gegen Hobi und acht Tagessätzen zu je 100 Franken gegen die Velokämpfer.
Sie müssen die Strafen nur zahlen, wenn sie in den folgenden zwei Jahren eine weitere Straftat begehen. Für jeden verlangte die Staatsanwaltschaft 30 Tagesklagen zu je 40 Franken.
Ziel der Aktion war es laut Hobi, darauf aufmerksam zu machen, dass Radfahren gerade in einer Pandemie gut für die Gesundheit ist. Auf diese Weise kann man mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Menschenmenge entkommen und gleichzeitig die Umwelt nicht mit Abgasen belasten.
Hobi behauptete unter anderem, dass ein jüngstes Bundesgerichtsurteil, das eine Kundgebungsbegrenzung von 15 Personen im Kanton Bern für rechtswidrig erklärte, verfassungswidrig sei. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten stützte sein Urteil auf das verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsrecht, das in Krisenzeiten besonders wichtig ist.
Verstoß gegen das Veranstaltungsverbot
Für das Gericht war jedoch offensichtlich, dass das Verhalten gegen die damals geltende Covid-Verordnung verstieß. Außerdem waren dort mindestens sieben Personen, nicht nur fünf.
Es sei auch daran erinnert, dass die Veranstaltungsbeschränkung im Frühjahr 2020 in eine Zeit fiel, in der das öffentliche Leben aufgrund der Epidemie bereits stark eingeschränkt war.
Gehen Sie zur nächsten Ebene des Rechtssystems.
Dass sich die Radfahrer einem guten Zweck widmen, ist irrelevant. “Mit guten Absichten können Sie sich strafbar machen.” Der Richter spielte auch auf ein früheres Urteil im selben Fall an.
Simone Brander, SP-Stadträtin und Stadtratskandidatin in Zürich, wurde im März vom Bezirksgericht für dieselbe Velo-Aktion bestraft. Sie legte gegen das Urteil Berufung bei einem höheren Gericht ein. Hobi erklärte auch, dass er nach dem Urteil Berufung gegen das Urteil einlegen werde.