Arbeitnehmer in der Metalltechnik erhalten laut Kollektivvertrag (KV) eine Lohn- und Gehaltserhöhung von drei Prozent, die tatsächlichen Löhne (damals Realeinkommen über der KV) um 3,55 Prozent brutto. Das Mindestgehalt wurde auf 2.089,87 Euro erhöht. Auszubildende dürfen mit einer Gehaltserhöhung von bis zu 6,74 Prozent und einer Prämie von 3,55 Prozent rechnen. Die Ausgabenpauschale wird um 2,5 Prozent erhöht. Bei steigendem Arbeitskräftebedarf wird die Möglichkeit der Wochenendarbeit um sechs Sonntage verlängert – für maximal zwei Jahre. Dies bedarf der Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaften. Die Sozialpartnervereinbarung gilt rückwirkend zum 1. November für ein Jahr.
„Die Arbeitgeberseite hat sich aufgrund des starken Drucks der Konzerne mit Betriebsversammlungen und Warnstreiks verschoben. Nur so konnte ein fantastisches Gesamtpaket geschnürt werden, das unter anderem deutliche Erhöhungen der Schichtzulagen und Lehrlingsentschädigung”, sagten Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA), die beiden Chefunterhändler der Gewerkschaft, nach elfstündigem Feilschen in der fünften Verhandlungsrunde.
Nach dem Verhandlungsmarathon in Eugendorf (Salzburg) sei das erreichte Ergebnis “für viele Betriebe an der Grenze der Qual”, aber auch eine “angemessene Würdigung für das anstrengende Vorjahr”. „Die beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen stellen einen großen Reallohngewinn für unsere Mitarbeiter dar“, sagte Christian Knill, Vorsitzender des Verbandes der Metalltechnik-Industrie (FMTI).
Die Rahmenbedingungen für Wochenend- und Feiertagsarbeit wurden gelockert, damit Unternehmen unter anderem mit besonderen Auftragsschüben besser umgehen können. „Leider wurden die Gewerkschaftsdiskussionen in diesem Jahr populistisch und unobjektiv geführt. Wir glauben weiterhin, dass sich in Zukunft eine zeitgemäße und objektive Verhandlungskultur entwickeln kann“, sagte Knill.
Zur Einordnung: Die Arbeiter forderten eine Erhöhung der Bruttolöhne und -gehälter um 4,5 Prozent, während die Arbeitgeber zunächst 2,2 Prozent mehr Bruttolöhne und -gehälter anboten. Die 12-Monats-Inflationsrate lag bei 1,89 Prozent, was allgemein als Grundlage für Gespräche mit dem Produktivitätswachstum dient. Die Preissteigerungsrate lag im September (letzter Wert) bei 3,3 Prozent. Das Vorjahr endete mit einem Plus von 1,45% und einer jährlichen Inflationsrate von 1,4 Prozent. Mit 1.200 Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Stahlbau, Metallwaren und Gießereien ist die Metalltechnik-Branche zu mehr als 85 Prozent in Familienbesitz und macht ein Fünftel aller österreichischen Exporte aus. Es beschäftigt rund 134.000 Mitarbeiter, darunter über 7.100 Auszubildende, und wird im Jahr 2020 über 36 Milliarden Euro in der Fertigung produzieren.
Metaller Lohnverhandlungen 2020
Vertiefte Ergebnisanalyse: ab 1.1.2020
2,5 Prozent Erhöhung der KV-Gehälter. Für 2020 wird das KV-Gehalt in den niedrigsten Lohnklassen 6 und 7 um 3,11 Prozent angehoben. Für diese beiden Lohnklassen ist zum 1. Januar 2021 bereits ein Mindestlohn von 2.000 Euro vereinbart.
Die tatsächlichen Gehälter stiegen linear über alle Entgeltgruppen um 2,5 Prozent.
Die Lehrlingsentschädigung wurde um 2,5 Prozent erhöht.
2,5 Prozent Erhöhung der gemeinsam vereinbarten Zulagen und Entfernungszulagen.
Ab 1.1.2020 beträgt das Nachtarbeits- und Schichtgeld für die 3. Schicht 2,25 €. (wurde bereits im Vorjahr vereinbart).
Änderungen der Rahmengesetzgebung, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten
Freistellungsoption: Anstelle einer Erhöhung des realen Entgelts können Unternehmen und Arbeitnehmer über eine schriftliche Vereinbarung oder, in Betrieben mit Betriebsrat, eine Betriebsvereinbarung eine bezahlte Freistellung vereinbaren. Im Falle eines Vertragsschlusses gilt folgende Klausel:
Für Vollzeitbeschäftigte besteht ein monatlicher Freizeitanspruch von mindestens 3 Stunden 45 Minuten.
Pflichtpraktikantenvergütung: Die Vergütung für Pflichtpraktikanten, die bestimmte Schulen besuchen, in denen ein längeres Praktikum (10 bis 12 Wochen) im Curriculum vorgesehen ist, beträgt nun auf Basis von 95 Prozent der Lehrlingsentschädigung für den 2. oder 3. Lehrberuf länger als einen Monat Jahr erlaubt.
Durch die Verlängerung des Flexi-Modells für Installateure bis zum 30. April 2021 werden die Mitarbeiter ganzjährig beschäftigt.
Gemäß § 8b BAG wurde in den Tarifvertrag für die Berufsausbildung eine Regelung aufgenommen:
Bei Verlängerung eines Lehrvertrags nach § 8b Abs. 1 BAG werden die Lehrjahre zur Berechnung der Höhe des Lehrlingsentgelts anteilig zur Gesamtlehrdauer verlängert.
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages für eine Teilqualifikation gemäß § 8b Abs. 2 BAG wurden feste Sätze für die Höhe der Ausbildungsvergütung vereinbart.
Der Tarifvertrag enthält einen Verweis auf die gesetzliche Regelung zur Anrechnung der Elternzeit bei Geburten ab dem 1. August 2019 für dauerabhängige Ansprüche Nutzungsbedingungen, Geschäftsbedingungen.