Informationen zur KV-Qualifikation für Beschäftigte in der Metallindustrie im Jahr 2020.
Vertiefte Ergebnisanalyse: ab 1.1.2020
2,5 Prozent Erhöhung der KV-Gehälter. Für 2020 wird das KV-Gehalt in den niedrigsten Lohnklassen 6 und 7 um 3,11 Prozent angehoben. Für diese beiden Lohnklassen ist zum 1. Januar 2021 bereits ein Mindestlohn von 2.000 Euro vereinbart.
Die tatsächlichen Gehälter stiegen linear über alle Entgeltgruppen um 2,5 Prozent.
Die Lehrlingsentschädigung wurde um 2,5 Prozent erhöht.
2,5 Prozent Erhöhung der gemeinsam vereinbarten Zulagen und Entfernungszulagen.
Ab 1.1.2020 beträgt das Nachtarbeits- und Schichtgeld für die 3. Schicht 2,25 €. (wurde bereits im Vorjahr vereinbart).
Änderungen der Rahmengesetzgebung, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten
Freistellungsoption: Anstelle einer Erhöhung des realen Entgelts können Unternehmen und Arbeitnehmer über eine schriftliche Vereinbarung oder, in Betrieben mit Betriebsrat, eine Betriebsvereinbarung eine bezahlte Freistellung vereinbaren. Im Falle eines Vertragsschlusses gilt folgende Klausel:
Für Vollzeitbeschäftigte besteht ein monatlicher Freizeitanspruch von mindestens 3 Stunden 45 Minuten.
Pflichtpraktikantenvergütung: Die Vergütung für Pflichtpraktikanten, die bestimmte Schulen besuchen, in denen ein längeres Praktikum (10 bis 12 Wochen) im Curriculum vorgesehen ist, beträgt nun auf Basis von 95 Prozent der Lehrlingsentschädigung für den 2. oder 3. Lehrberuf länger als einen Monat Jahr erlaubt.
Durch die Verlängerung des Flexi-Modells für Installateure bis zum 30. April 2021 werden die Mitarbeiter ganzjährig beschäftigt.
Metaller Kv Verhandlungen 2020
Gemäß § 8b BAG wurde in den Tarifvertrag für die Berufsausbildung eine Regelung aufgenommen: Wird ein Lehrvertrag gemäß § 8b Abs. 1 BAG verlängert, verlängern sich die Lehrjahre anteilig die Gesamtlehrzeit, um die Höhe der Lehrlingsentschädigung zu bestimmen.
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages für eine Teilqualifikation gemäß § 8b Abs. 2 BAG wurden feste Sätze für die Höhe der Ausbildungsvergütung vereinbart.
Der Tarifvertrag enthält einen Verweis auf die gesetzliche Regelung zur Anrechnung der Elternzeit bei Geburten ab dem 1. August 2019 für dienstzeitabhängige Ansprüche.
Streiks in der Metallbranche sind keine Gefahr mehr: In der Nacht zum Sonntag konnten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der fünften Runde der jährlichen Lohnverhandlungen einigen. Beschäftigte erhalten im Rahmen ihres Tarifvertrags (KV) eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 3 %, während die tatsächlichen Löhne bzw. Realeinkommen über der KV um 3,55 % brutto steigen.
Das Mindestgehalt wurde auf 2.089,87 Euro erhöht. Auszubildende dürfen mit einer Gehaltserhöhung von bis zu 6,74 Prozent und einer Prämie von 3,55 Prozent rechnen. Die Ausgabenpauschale wird um 2,5 Prozent erhöht. Bei steigendem Arbeitskräftebedarf wird die Möglichkeit der Wochenendarbeit um sechs Sonntage verlängert – für maximal zwei Jahre. Dies bedarf der Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaften. Die Sozialpartnervereinbarung gilt rückwirkend zum 1. November für ein Jahr.
„Die Arbeitgeberseite ist aufgrund des starken Drucks der Konzerne, der Betriebsversammlungen und Warnstreiks beinhaltete, umgezogen. Nach elfstündigen Verhandlungen in der fünften Verhandlungsrunde haben die beiden Gewerkschafts-Chefunterhändler Rainer Wimmer (PRO-GE ) und Karl Dürtscher (GPA).
Arbeitgeber suchen nach einer Einigung “am Point of No Return”.
Nach dem Verhandlungsmarathon in Eugendorf (Salzburg) sei das erreichte Ergebnis “für viele Betriebe an der Grenze der Qual”, aber auch eine “angemessene Würdigung für das anstrengende Vorjahr”. „Die bewilligten Lohn- und Gehaltserhöhungen stellen für unsere Mitarbeiter einen großen tatsächlichen Lohnzuwachs dar“, sagt Christian Knill, Vorsitzender des Verbandes der Metalltechnik-Industrie (FMTI).