Ministerpräsidentenkonferenz Heute

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Deutschlands neue Corona-Regeln: MPK-Erkenntnisse und Urteile im Überblick

Am 18., 21. November, während des Corona-Gipfels, wurden Beschlüsse ratifiziert und neue Regelungen erlassen. Eine Zusammenfassung der MPK-Ergebnisse.

Das neue Infektionsschutzgesetz wurde am Donnerstag, 18.11.2021 vom Bundestag beschlossen und heute, 19.11.2021, vom Bundesrat ratifiziert. Damit erhalten die Länder eine neue und zeitgemäße Grundlage für Gegenmaßnahmen gegen die wachsende Corona zählt. Welche Regelungen stehen jetzt an? Dem Gesetz folgend waren die Frage eines Lockdowns, eine landesweite 2G-Regelung und die Wiederherstellung der Homeoffice-Verantwortung unter anderem die Themen der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz, kurz MPK. Zuvor hatten Bund und Länder am Donnerstag vor der Ministerpräsidentenkonferenz einem Bundestagsbeschluss zugestimmt. Was sind die Ergebnisse?

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Am Donnerstag, 18.11.21, hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Damit sollen in der kommenden Woche Corona-Maßnahmen umgesetzt werden können, auch wenn die nationale Pandemiekrise vorüber ist.

Da der Bundesrat am Freitag, 19.

Ergebnisse und Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)

Auf einer Pressekonferenz kurz nach 18 Uhr diskutierte Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Entscheidungen der MPK. Sie bezeichnet das Ereignis als “sehr dramatisch”. Im Folgenden sind die Beschlussvorschläge aufgeführt:

Corona-Richtlinien wurden zur Messlatte für Krankenhausaufenthalte – MPK-Auflösung

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Werden in Kliniken festgelegte Stressschwellen überschritten, sind sich Bund und Länder einig, dass allgemein härtere Corona-Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Stufen sind wie folgt:

Falls noch nicht geschehen, implementieren Sie umfangreiche Zutrittskontrollen ausschließlich für Geimpfte und Genesende (2G), beispielsweise zu Veranstaltungen und Gastronomie.

Der Krankenhauseinweisungsindex beträgt sechs. Es hat eine 2G+-Bewertung. Wird ein Wert von 6 überschritten, sollten die Länder Prüfzeugnisse oder andere Maßnahmen für Geimpfte und Genesende in bestimmten Einrichtungen vorschreiben.

Krankenhauseinweisungsindex 9: Sobald der Schwellenwert von 9 überschritten wird, sollten die Länder weitere Einschränkungen vornehmen. Damit wird auf einen Bundestagsbeschluss reagiert, dass Staaten ermächtigt werden sollen, nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss stärkere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Veranstaltungsverbote zu verhängen.

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Krankenhausaufenthaltsquoten in BW und Bayern aktuell

Die Krankenhauseinweisungsrate soll die neue Basis für die Corona-Richtlinien im ganzen Land werden. Den aktuellen Krankenhauseinweisungsindex für Bayern und BW finden Sie hier:

Bestimmte Berufsgruppen müssen sich impfen lassen.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Altenheimen werden unter anderem von den Bundesländern zur Beschaffung einer Corona-Impfung verpflichtet. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) deutete nach den Überlegungen von Bund und Ländern am Donnerstag an, die Verantwortung solle sich auch auf den Umgang mit schutzbedürftigen Personen erstrecken.

3G im öffentlichen Verkehr (Bus und Bahn).

Die 3G-Norm wird künftig bundesweit in Bussen und Bahnen umgesetzt. Nicht geimpfte oder genesene Passagiere müssen daher einen negativen Test vorlegen. Inlandsflüge sind ebenfalls von der Regel erfasst, mit Ausnahme von Taxis und Schulbussen. Das Transportunternehmen ist für die Art der Kontrollen verantwortlich. Diese werden in der Regel bei der Ticketkontrolle ausgefüllt.

Am Arbeitsplatz, 3G

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Arbeitnehmer sollten gemäß der 3G-Verordnung verpflichtet sein, ihren Arbeitgebern im ganzen Land einen Impf- oder Gesundheitsnachweis vorzulegen. Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie täglich vor Aufnahme Ihrer Beschäftigung einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Das Versäumnis, den Status zu verwalten, kann zu Sanktionen für Arbeitgeber führen. Wenn Arbeitnehmer gegen die 3G-Regel verstoßen, muss der Arbeitgeber alle Anstrengungen unternehmen, um ihnen die Arbeit ohne direkten Kontakt zu anderen Arbeitnehmern zu ermöglichen. Gelingt dies nicht, können Betroffene ihren Arbeitsplatz verlieren – oder im schlimmsten Fall entlassen werden.

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