Drei nationale Schwellenwerte sowie die Notwendigkeit einer Teilimpfpflicht: Ein Abriss der von Bund und Ländern vereinbarten Strategie im Kampf gegen die Epidemie.
Es wurden drei Schwellenwerte vereinbart.
Künftig wird es drei Schwellenwerte geben, und wenn diese erreicht sind, werden weitere Maßnahmen umgesetzt. Als Maßstab hierfür dient die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz. Wird ein Wert von 3 überschritten, sollten die Bundesländer nur dann landesweite Zugangsregelungen für Geimpfte und Genesende (2G-Regelung) wie zum Beispiel zu Veranstaltungen und Gastronomie umsetzen, wenn sie dies nicht zuvor getan haben. Wird ein Wert von 6 überschritten, sollten die Länder Prüfzeugnisse oder andere Maßnahmen für Geimpfte und Genesende in bestimmten Einrichtungen (2G plus) vorschreiben. Bei Überschreiten des Schwellenwertes von 9 sollten die Länder weitere Beschränkungen vornehmen. Damit wird versucht, eine Regelung im Bundestag zu lösen: Staaten sollen laut entsprechendem Landtagsbeschluss auch ermächtigt werden, stärkere Beschränkungen wie Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote zu verhängen.
Die Hospitalisierungsrate ist die Zahl der in den ersten sieben Tagen in Kliniken eingewiesenen Corona-Patienten pro 100.000 Menschen. Der aktuelle Wert liegt laut RKI bei 5,30, gegenüber 4,65 am Donnerstag vergangener Woche. Bis auf Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das Saarland liegen mittlerweile alle Bundesländer über der Zahl 3. Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen über dem Wert 6, Bayern über dem Wert 9.
Eine Teilimmunisierung ist erforderlich.
Die Ministerpräsidenten setzen sich auch für eine Impfpflicht für Personen ein, die in Medizin und Pflege arbeiten und mit schutzbedürftigen Personen in Kontakt kommen. Laut Beschluss hielten die Länder eine solche Vorgabe für „unerlässlich“ und forderten die Bundesregierung auf, sie „so schnell wie möglich“ zu verabschieden. “Insbesondere müssen wir benachteiligte Bevölkerungsgruppen verteidigen.”
Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Eingliederungshilfen und mobilen Pflegediensten sollen nach dem Beschluss der Länder geimpft werden. Hendrik Wüst (CDU), der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz und der Landesvorsitzende von NRW, gab nach dem Treffen bekannt, dass sich alle Bundesländer in diesem Thema einig sind.
Das Urteil begründet auch die Prüfpflicht des neuen Infektionsschutzgesetzes für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Mitarbeiter und Gäste müssten laut Dokument ein negatives Testzertifikat vorlegen, das weniger als 24 Stunden alt ist. Geimpfte Mitarbeiter müssen zudem regelmäßig negative Testergebnisse nachweisen; Selbsttests sind für sie ebenfalls eine Option.
Auffrischimpfungen werden schneller verabreicht.
Wenn es um Auffrischimpfstoffe geht, sollte die STIKO-Auffrischimpfung für alle Personen über 18 Jahren wie empfohlen in einem gleichmäßigen Tempo verabreicht werden. Bisher haben 4,8 Millionen Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen so bald wie möglich rund 27 Millionen Impfungen hinzukommen.
In dem Urteil heißt es, es verlange nun eine “gemeinsame nationale Anstrengung”. Dazu wäre eine deutliche Ausweitung der Impfmöglichkeiten der Länder erforderlich. Dazu soll bis zum 25. November eine umfassende Strategie erarbeitet werden. Intensive Auffrischimpfungen sollten sowohl von niedergelassenen als auch von Betriebsärzten angeboten werden. Auch das Technische Hilfswerk und der Katastrophenschutz haben laut Merkel ihre Hilfe geleistet.