Nach dem Konsum von Alkohol am Vortag sind Kopfschmerzen ein häufiges Symptom. Für das OLG Frankfurt aM ist die Diagnose eindeutig: Jemandem geht es nicht gut. Solche Werbung wurde vom Hersteller eines “Anti-Kater-Drinks” verboten.
Es muss jedem irgendwann einmal eingefallen sein. Am Vortag wurden während der Feierlichkeiten ein oder mehrere alkoholische Getränke eingenommen, was am nächsten Morgen zu Müdigkeit und Kopfschmerzen führte. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun entschieden: Wie am Montag berichtet, erfüllt diese Krankheit alle Kriterien für eine Erkrankung. Lebensmittel sollten keine krankheitsbezogenen Attribute erhalten, daher ist ein Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller nicht befugt, damit zu werben, dass sein Produkt einem Alkoholkater vorbeugt (Beschluss vom 12.09.2019, Az. 6 U 114/18).
Eine Organisation in Frankfurt am Main hatte Klage gegen die Vorwürfe des Unternehmens wegen eines “Anti-Kater-Drinks” eingereicht. Diese Firma bietet zwei Produkte an: einen pulverisierten Stick, der als “Getränk” bekannt ist, und eine konsumierbare Kombination, die als “Shot” bekannt ist. Es fördert beides mit Sätzen wie „Natürlich mit Kater“ und „Mit unserem Anti-Kater-Drink regenerieren Sie Ihren Körper mit natürlichen, antioxidativen Pflanzenextrakten, Elektrolyten und Vitaminen“.
Das OLG bestätigte das Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main im Berufungsverfahren, nachdem das LG Frankfurt am Main den Fall bestätigt hatte. Lebensmittel dürfen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) keine Attribute zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Erkrankung erhalten.
Als Krankheit, der “Kater”
Laut den Frankfurter Richtern behauptet das Unternehmen jedoch, dass seine Waren jungen Menschen helfen können, nach Partys einen Alkoholkater zu vermeiden. „Ein ‚Kater‘ oder ‚Kater‘ ist auch eine Krankheit“, heißt es weiter.
Das Gericht hat die Formulierung im Interesse eines effizienten Gesundheitsschutzes nach eigenem Wissen weit ausgelegt. Als Ergebnis definierte das OLG Krankheit als “eine leichte oder vorübergehende Unterbrechung des normalen Zustands oder der normalen Funktion des Organismus”. Der Senat teilte mit, dass die Grenze aufgrund regelmäßiger Leistungsschwankungen überschritten wurde. Aus diesem Grund werden Kopfschmerzen im Gegensatz zu normalen physiologischen Bedingungen als Krankheit eingestuft.
Der Kater wird in der inzwischen verbotenen Werbung mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen beschrieben. Solche Symptome würden den normalen Schwankungsbereich des menschlichen Körpers überschreiten. Der Senat untermauerte sein Urteil mit der Feststellung: “Sie entstehen nicht durch die normalen ‘Aufs und Abs’ des Körpers, sondern durch die Einnahme von Alkohol, einer gefährlichen Chemikalie.”
Dass die Symptome meist von selbst verschwinden und keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, ist nicht schlüssig. Laut OLG deutet die Tatsache, dass es ein medizinisches Wort für einen Kater gibt, “Veisalgia”, darauf hin, dass es sich um eine Krankheit handelt. Sie fühlen sich schrecklich, wenn Sie einen Kater haben. So viel ist offensichtlich. Ist er auch krank? Dies war ein Streitpunkt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG).
Der Fall umfasste nach Angaben des Herstellers Nahrungspillen, die behaupten, Kater zu verhindern oder zu behandeln. Ob diese Art von Werbung erlaubt ist oder nicht, hängt davon ab, ob der Kater als Krankheit gilt oder nicht.
Der Kater wurde vom OLG offiziell als Krankheit eingestuft (Az. 6 U 114/18). Dies ist keine endgültige Entscheidung.
„Angaben zu einem Produkt dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Anschein erwecken“, betonte das OLG in Bezug auf die Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung.