In der Tagesstätte Centipede in Taucha ereignete sich nach Angaben eines Elternteils am vergangenen Freitag eine “schwere Körperverletzung”. Auslöser waren Corona-Tests, die vom Gesundheitsamt Nordsachsen in der Einrichtung angefordert und durchgeführt wurden. Trotz Werbung für Lutschertests wurde 45 Kindergartenkindern die Kehle abgewischt. Der Vater erstattete daraufhin Anzeige beim Gesundheitsamt und der Kindertagesstätte. Die Nerven vieler Eltern und Erzieherinnen sind seitdem angegriffen. Der Fall wurde am Montag zunächst von der Leipziger Volkszeitung gemeldet: Das Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen stattete der Kita am Freitag, 5. November, einen Besuch ab, um 45 Jugendliche auf das Coronavirus zu testen. Als Erklärung diente laut Dr. Steffi Melz, Direktorin des Gesundheitsamtes des Landkreises Nordsachsen, ein positiver PCR-Test einer Ausbilderin, die auch Symptome aufwies. “Die Kontaktpersonen werden danach generell unter Quarantäne gestellt.” „Da jedoch am 29. Oktober eine Halloween-Party stattfand, bei der sich zahlreiche Gruppen mischten, wurden 45 Jugendliche zur Untersuchung gebeten“, so Melz. Zu dieser Versammlung gehörte auch der positiv getestete Lehrer. Bei keinem der Jugendlichen traten Symptome auf. Laut Steffi Melz ist es ohnehin üblich, dass Tests angefordert werden: Für die Entsendung des Testteams ist keine festgelegte Anzahl erkrankter Kinder erforderlich. “Eher ist es immer eine schwierige individuelle Entscheidung”, sagte der Direktor des Gesundheitsamtes.
Die Kita-Leitung hat am Donnerstag, 4. November, eine Nachricht an die Eltern verschickt, in der sie über die bevorstehenden Kindertests informiert werden. Es scheint jedoch falsch kommuniziert worden zu sein: Am 29. Oktober wurden die Kinder, die in der Kindertagesstätte anwesend waren, nach Angaben der Kita sogenannten Lutscher-Prüfungen unterzogen. Der Grund für das Schreiben der Kindertagesstätte ist unbekannt. „Einen Lutschertest hat das Gesundheitsamt nicht bekannt gegeben“, sagt Dr. Steffi Melz. Bei bestimmten Indexinstanzen wird häufig die PCR-Technik eingesetzt. Auch hierüber wurde die Institution informiert. Lutschertests werden vom Gesundheitsamt nur dann erteilt, wenn im Verdachtsfall eine zügige Überprüfung vor Amtsantritt des Amtes erforderlich ist. “Vielleicht war die Herangehensweise durcheinander”, spekuliert sie.
Am Freitag, dem 5. November, trafen zwei Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ein, um Rachenabstriche von 45 Jugendlichen im Alter von drei bis sechs Jahren zu entnehmen. “Die Kita-Leitung hätte an dieser Stelle Halt sagen sollen”, sagt Marcus Tusche, der Vater einer vierjährigen Schülerin, die die Einrichtung besucht. Er behauptet, dass sein Kind sowohl von der Kindertagesstätte als auch vom Gesundheitsamt einem medizinischen Eingriff unterzogen wurde. “Als Eltern haben wir dem PCR-Test nicht zugestimmt, da es sich um ein medizinisches Verfahren handelt.” „Wir waren dazu nicht verpflichtet und hatten auch keine Möglichkeit, die Prüfung anzufechten“, erklärt der Taucha-Handwerker. “Für einen angeordneten Test ist laut Infektionsschutzgesetz keine formelle Erlaubniserklärung erforderlich”, antwortet das Gesundheitsamt.
Corona Test Einverständniserklärung Eltern
Eine vorherige elterliche Zustimmung konnte aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht eingeholt werden. Die Prüfung der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgedankens war für das Gesundheitsamt die weichere Option als Schließung, Überwachung und Quarantäne. Wird der Test verweigert, muss das als Kontaktperson benannte Kind in Quarantäne. „Allerdings werden die Einrichtungen immer über den Test informiert, um dann den Eltern Bescheid zu geben“, erklärt Steffi Melz. Letzteres wurde bewerkstelligt, aber ein ungenaues Testverfahren, wie beschrieben, angekündigt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden gab es keine Hinweise darauf, dass die Kita-Leitung eine andere Testtechnik als den Rachenabstrich anwendete. Die Prüfung der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgedankens war für das Gesundheitsamt die weichere Option als Schließung, Überwachung und Quarantäne. Wird der Test verweigert, muss das als Kontaktperson benannte Kind in Quarantäne. „Allerdings werden die Einrichtungen immer über den Test informiert, um dann den Eltern Bescheid zu geben“, erklärt Steffi Melz. Letzteres wurde bewerkstelligt, aber ein ungenaues Testverfahren, wie beschrieben, angekündigt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden gab es keine Hinweise darauf, dass die Kita-Leitung eine andere Testtechnik als den Rachenabstrich anwendete. Die Prüfung der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgedankens war für das Gesundheitsamt die weichere Option als Schließung, Überwachung und Quarantäne. Wird der Test verweigert, muss das als Kontaktperson benannte Kind in Quarantäne. „Allerdings werden die Einrichtungen immer über den Test informiert, um dann den Eltern Bescheid zu geben“, erklärt Steffi Melz. Letzteres wurde bewerkstelligt, aber ein ungenaues Testverfahren, wie beschrieben, angekündigt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden gab es keine Hinweise darauf, dass die Kita-Verwaltung mit einer anderen Testtechnik als dem Rachenabstrich. Wird der Test verweigert, muss das als Kontaktperson benannte Kind in Quarantäne.
„Allerdings werden die Einrichtungen immer über den Test informiert, um dann den Eltern Bescheid zu geben“, erklärt Steffi Melz. Letzteres wurde bewerkstelligt, aber ein ungenaues Testverfahren, wie beschrieben, angekündigt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden gab es keine Hinweise darauf, dass die Kita-Leitung eine andere Testtechnik als den Rachenabstrich anwendete. Wird der Test verweigert, muss das als Kontaktperson benannte Kind in Quarantäne. „Allerdings werden die Einrichtungen immer über den Test informiert, um dann den Eltern Bescheid zu geben“, erklärt Steffi Melz. Letzteres wurde bewerkstelligt, aber ein ungenaues Testverfahren, wie beschrieben, angekündigt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden gab es keine Hinweise darauf, dass die Kita-Leitung eine andere Testtechnik als den Rachenabstrich anwendete.